Art 63 AEUV
In den vorliegenden Schlussanträgen der GA Sharpston war zu beurteilen, ob ausländische Pensionsfonds in Finnland gegenüber inländischen steuerlich benachteiligt werden. Die Kommission hatte argumentiert, dass die fragliche Regelung, die bestimmte Steuerbegünstigungen nur für inländische Pensionsfonds vorsieht, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoße.