Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag informiert über die Gesetzesnovelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, mit der die EU-Leiharbeitsrichtlinie umgesetzt wird. So wird beschrieben, inwiefern das Verbot der Diskriminierung ausgeweitet wird, von welchen Bestimmungen in KollV abgewichen werden kann und welche Zwecke mit der Einrichtung eines Sozial- und Weiterbildungsfonds für LeiharbeiterInnen verfolgt werden.
Rechtsgrundlagen: AÜG; RL 2008/104/EG