Im gegenständlichen Urteil äußerte sich der EuGH zur Frage, ob für ein für betriebliche Zwecke erworbenes Gebäude, welches vorübergehend privat genutzt wurde, der Vorsteuerabzug in voller Höhe geltend gemacht werden kann.
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Im gegenständlichen Urteil äußerte sich der EuGH zur Frage, ob für ein für betriebliche Zwecke erworbenes Gebäude, welches vorübergehend privat genutzt wurde, der Vorsteuerabzug in voller Höhe geltend gemacht werden kann.
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