§ 29 EStG
Der VwGH sprach sich in der vorliegenden Entscheidung dahingehend aus, ob eine Steuerpflicht nach § 29 Z 3 EStG dann besteht, wenn ein Veräußerungs- und Belastungsverbot gegen Entgelt aufgegeben wird. Das Höchstgericht stellte außerdem klar, ob es sich bei dem Veräußerungsverbot, das nicht übertragbar ist, um ein Wirtschaftsgut handelt.