Zusammenfassung: Aus Anlass der mit 1. Jänner 2011 wirksamen Aufhebung der Darlehens- und Kreditvertragsgebühren klärt Moser in seinem Beitrag zunächst, was unter den Termini "Sicherungsgeschäft" und "Erfüllungsgeschäft" zu verstehen ist, um danach die für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte geltende Rechtslage einerseits vor dem 1. Jänner 2011, andererseits nach dem 31. Dezember 2010 näher zu beleuchten. Abschließend nimmt er zu den gebührenrechtlichen Neuerungen persönlich Stellung, wobei er ua die Vorteile für den Steuerpflichtigen herausstreicht.