Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, ob Litauen die zeitlich befristete Anwendung einer dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem entgegenstehenden Bestimmung gestattet ist betreffend die Befreiung von der Mehrwertsteuer für Unternehmer, deren Umsatz im Jahr über eine bestimmte Grenze nicht hinausgeht (Kleinunternehmer).
Rechtsgrundlagen: Art 287 RL 2006/112