Art 49 AEUV (=ex-Art 43 EG)
Der Beitrag informiert über ein aktuelles Vorabentscheidungsersuchen, in dem sich der EuGH mit mehreren Fragen zu befassen hat im Hinblick auf die Zulässigkeit der Beschränkung der Übertragung von in einzelnen Betriebstätten einer Unternehmensgruppe entstandenen Verluste auf andere Gruppenmitglieder.