Zusammenfassung: Der BFH stellte in der vorliegenden Entscheidung fest, ob eine Personengesellschaft für Eingangsleistungen betreffend die Erstellung der Erklärung über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung den Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG