Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellte das Niedersächsische Finanzgericht ua klar, inwieweit ein sog. "Minderwertausgleich", der seitens des Leasingnehmers bei der Rückgabe des Kfz nach Vertragsablauf zu entrichten ist, als Schadenersatz qualifiziert werden kann, der nicht umsatzsteuerbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 UStG