Zusammenfassung: Welche Rechte hat der Betriebsrat und, wie weit muss er eingebunden werden, wenn Arbeitsverhältnisse aufgelöst werden? Hat der Betriebsinhaber den Betriebsrat zu verständigen, wenn er beabsichtigt, einen Arbeitnehmer zu kündigen bzw. wenn die Entlassung bereits stattgefunden hat? Welche neuen Fristen gelten in diesem Zusammenhang? Wie hat der Betriebsrat im Falle einer beabsichtigten Kündigung bzw. bereits erfolgten Entlassung zu reagieren? Die Antworten auf diese und weitere Fragen zur Mitwirkung des Betriebsrats im Falle der Auflösung von Arbeitsverhältnissen finden sich im vorliegenden Beitrag von Kuster.