Zusammenfassung: Dem UFS stellte sich in der vorliegenden Entscheidung die Frage, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung dann angenommen werden kann, wenn eine Gesellschaft, welche sich im Gebäude des Gesellschafters eingemietet hat, die im Zuge der Neudeckung des Gebäudedaches entstehenden Kosten trägt.
Rechtsgrundlagen: § 8 KStG