Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über den Durchführungsbeschluss des Rates, in dem Deutschland, Italien und Österreich ermächtigt werden, eine abweichende Regelung im Bezug auf die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen bestimmter elektronischer Gegenstände (integrierte Schaltkreise, Mobilfunkgeräte) anzuwenden.