§ 18 EStG
Der vorliegende Beitrag informiert über das Erkenntnis des VfGH zur Aufhebung einer Wortfolge in § 18 Abs 6 EStG betreffend die Beschränkung des Verlustabzugs auf betriebliche Einkünfte wegen Verfassungswidrigkeit. Ist dieses Erkenntnis auch für die vorgesehenen Beschränkungen des Verlustvortrags für Substanzverluste aus Kapitalvermögen relevant?