Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/1818-W/09 hingewiesen, welche sich mit der Auslegung des § 302 Abs 2 lit c BAO befasst.
Rechtsgrundlagen: § 302 Abs 2 BAO; § 323 BAO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/1818-W/09 hingewiesen, welche sich mit der Auslegung des § 302 Abs 2 lit c BAO befasst.
Rechtsgrundlagen: § 302 Abs 2 BAO; § 323 BAO
Schlagwörter: