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Berufungsentscheidung im Einkünftefeststellungsverfahren

VerwaltungsverfahrenJudikaturMag. Johann Fischerlehner, Mitglied des UFS, Außenstelle Linztaxlex 2011, 454 Heft 12 v. 1.12.2011

Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/2403-W/10 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, wer im gegenständlichen Fall als Adressat des Berufungsbescheids in Betracht zu ziehen ist.

Schlagwörter:

Adressat; Berufungsbescheid;

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