Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/2403-W/10 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, wer im gegenständlichen Fall als Adressat des Berufungsbescheids in Betracht zu ziehen ist.
Schlagwörter:
Adressat; Berufungsbescheid;