Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/0525-I/09 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, wie die Abgabenbehörde vorzugehen hat, um, bei Aufhebung des Abgabenbescheids nach § 299 BAO, die Gewissheit der Rechtswidrigkeit zu überprüfen.
Rechtsgrundlagen: § 299 BAO