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Gewissheit der Rechtswidrigkeit bei amtswegiger Aufhebung

SteuerrechtJudikaturMag. Johann Fischerlehner, Mitglied des UFS, Außenstelle Linztaxlex 2011, 455 Heft 12 v. 1.12.2011

Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/0525-I/09 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, wie die Abgabenbehörde vorzugehen hat, um, bei Aufhebung des Abgabenbescheids nach § 299 BAO, die Gewissheit der Rechtswidrigkeit zu überprüfen.

Rechtsgrundlagen: § 299 BAO

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