Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/1691-W/10 hingewiesen, welche sich mit der Geltendmachung des Kinderfreibetrags auch noch nach Rechtskraft des Einkommenssteuerbescheids befasst.
Rechtsgrundlagen: § 299 Abs 1 BAO