Art 52 RL 2006/112 ; Art 56 RL 2006/112 ; Art 45 RL 2006/112
Im vorliegenden Beitrag wird auf die EuGH-Entscheidung C-530/09 hingewiesen, welche sich mit der Auslegung der RL 2006/112 befasst und der Frage nachgeht, ob die Bereitstellung von Messeständen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt. Die Autoren nehmen zum Urteil Stellung.