Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/0965-L/09 hingewiesen, welche sich mit den Voraussetzungen für eine Schätzung nach den Lebenshaltungskosten befasst.
Schlagwörter:
Schätzung nach den Lebenshaltungskosten; Voraussetzungen;