Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung RV/0066-S/10 des UFS hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, ob die private Nutzung eines überwiegend vermieteten Ferienhauses einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang darstellt und ob die Vorsteuer im gegenständlichen Fall abzugsfähig ist.
Rechtsgrundlagen: § 12 UStG; § 3a UStG