Im vorliegenden Beitrag nimmt der Autor Bezug auf das Urteil des OGH 8 ObA 32/11f vom 29.6.2011, welches sich mit der Frage befasst, wann ein Nachtarbeitszuschlag gemäß dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe zusteht und untersucht davon ausgehend, ob die Entscheidung auch auf Angestellte anwendbar ist.
OGH 8 ObA 32/11f