§ 23 Abs 1 AngG
Im vorliegenden Beitrag untersucht der Autor, unter welchen Voraussetzungen mehrere Arbeitsverhältnisse beim selben Arbeitgeber für den Abfertigungsanspruch zusammenzurechnen sind. Er geht dabei insbesondere auf die Unterbrechungsdauer und die Begleitumstände ein.