Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/0014-F/10 vom 18.8.2011 hingewiesen, welche sich mit den Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art auseinandersetzt.
Rechtsgrundlagen: § 2 UStG
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