Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag befasst sich der Autor mit der Neufassung des § 11 Abs 1 Z 4 KStG, wonach ab 2011 der ertragssteuerliche Zinsabzug für fremdfinanzierte Beteiligungen nur mehr eingeschränkt möglich ist. Er erörtert die Rechtsfolgen insbesondere im Hinblick auf Konzerne und geht der Frage nach, wie die Neuregelung möglicherweise umgangen werden kann. Weiters behandelt er die Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung des § 11 Abs 1 Z 4 KStG.