Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des UFS legt dar, unter welchen Umständen, im Hinblick auf verdeckte Gewinnausschüttungen, die KESt 33% betragen kann.
Rechtsgrundlagen: § 8 KStG
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Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des UFS legt dar, unter welchen Umständen, im Hinblick auf verdeckte Gewinnausschüttungen, die KESt 33% betragen kann.
Rechtsgrundlagen: § 8 KStG
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