Der Beitrag informiert über die Entscheidung des EuGH in der Rs C-40/09 , Astra Zeneca, in der es um die Frage geht, ob es sich bei Gutscheinen um alternative Zahlungsmittel handelt, oder ob die Weitergabe von erworbenen Gutscheinen eine eigenständige (steuerpflichtige) Dienstleistung darstellt. Mit Anmerkungen der Verfasser.
EuGH 29.7.2010, Rs C-40/09 , Astra Zeneca UK