§ 13 Abs 4 KStG
In gegenständlicher Entscheidung ging es um die Frage des Missbrauchs iZm der Übertragung von stillen Reserven an eine Gesellschaft auf den Cayman Islands aus einer Inlandsbeteiligung, die durch eine Privatstiftung veräußert wurde. Von Seiten des UFS wurde dabei ua festgestellt, wem die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die von der Cayman Islands Gesellschaft erzielt werden, zuzurechnen sind.