Zusammenfassung: Der UFS stellte in gegenständlicher Entscheidung fest, ob der Spekulationsgewinn, der sich bei der Veräußerung einer vermieteten Eigentumswohnung ergibt, bei der Beurteilung des Vorliegens von Liebhaberei berücksichtigt werden muss.
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG