Zusammenfassung: Der UFS stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob und wann die Stiftungsurkunden dem Finanzamt offengelegt werden müssen.
Rechtsgrundlagen: StiftR, Rz 25
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Zusammenfassung: Der UFS stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob und wann die Stiftungsurkunden dem Finanzamt offengelegt werden müssen.
Rechtsgrundlagen: StiftR, Rz 25
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