Zusammenfassung: Haider setzt sich in ihrem Beitrag mit der Frage auseinander, ob sich eine rückwirkende Anwendung von Urteilen des EuGH durch die Finanzverwaltung auch zum steuerlichen (finanziellen) Nachteil des Steuerpflichtigen auswirken kann. Gibt es für den Steuerpflichtigen einen Vertrauens- bzw. Rückwirkungsschutz, wenn er auf Grundlage einer nationalen Norm, die jedoch unionsrechtskonform ist, tätig wird? Welche Möglichkeiten hat der gutgläubige Steuerpflichtige? Ist in einem derartigen Fall eine Staatshaftungsklage zulässig?