Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die von GA Mengozzi in seinen Schlussanträgen vertretene Auffassung zur Rs C-20/09 . Die Kommission hatte gegen den Mitgliedstaat Portugal eine Klage eingebracht betreffend die im Zuge einer Amnestiegesetzgebung vorgesehene Vorzugsbehandlung für jene Staatsanleihen, die von Portugal ausgegeben werden.
Rechtsgrundlagen: Art 56 EG (=Art 63 AEUV); Art 40 EWR-A