Zusammenfassung: Der deutsche Bundesfinanzhof hatte sich in dieser Entscheidung ua mit der Frage zu befassen, ob es in dem Fall, dass ein Wirtschaftgut zwischen 2 Schwesterpersonengesellschaften, die beteiligungsident sind, übertragen wird, dazu führen kann, dass stille Reserven aufgedeckt werden.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 2 EStG