Zusammenfassung: Der Beitrag führt die Rechtsansichten des GA Jääskinen in der Rs C-70/09 , Alexander Hengartner und Rudolf Gasser an. Darin geht es um die Frage, ob die in Vorarlberg erhobene Jagdabgabe zulässig ist, deren Höhe davon abhängt, ob der Abgabepflichtige Unionsbürger oder aber Drittstaatenangehöriger ist. Im gegenständlichen Anlassfall werten 2 Schweizer Staatsbürger diese Abgabenerhebung als Verletzung der Niederlassungsfreiheit respektive des Freizügigkeitsabkommens EG-Schweiz.