Art 98 Abs 1 und 2 der Rl 2006/112/EG
Der Beitrag informiert über das Urteil des EuGH in der Rs C-94/09 , Kommission/Französische Republik, in dem sich der Gerichtshof mit Fragen betreffend das dort geltende Besteuerungsregime für Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen von Bestattungsunternehmen zu befassen hatte. Mit Anmerkungen der Verfasser.