Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung sprach sich der deutsche BFH dahingehend aus, ob die alineare Einlage eines Gesellschafters in eine Kapitalgesellschaft als freigiebige Zuwendung qualifiziert werden kann. Gleichzeitig stellte das Höchstgericht klar, wie (gegensätzlich dazu)alineare Gesellschaftereinlagen in Personengesellschaften zu beurteilen sind.
Rechtsgrundlagen: § 3 ErbStG