Zusammenfassung: Steiger geht in seinem Beitrag der Frage nach, ob es eine Nachweispflicht für pauschalierte Aufwandsentschädigungen gem. § 49 Abs 7 ASVG seitens des Sozialversicherten (respektive des Dienstgebers) gibt.
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 7 ASVG; ASRÄG 1997, BGBl Nr 139/1997