Der Beitrag informiert über die EuGH-Entscheidung C-230/08 , in der der Gerichtshof die Frage prüfte, ob beschlagnahmte und vernichtete Waren als einem Zolllagerverfahren unterliegend anzusehen sind, sodass der Mehrwertsteueranspruch nicht entsteht. Weiters wurden Zuständigkeitsfragen der mitgliedstaatlichen Zollbehörden behandelt.