Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung aus dem Jänner 2010 sprach sich der UFS dahingehend aus, ob die laufenden Kosten für eine als Büro bzw Unterkunft genutzte Zweitwohnung als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 4 EStG
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