§§ 33 f FinStrG; § 9 FinStrG; § 119 BAO
Toifl befasst sich in seinem Beitrag mit Fragen betreffend der Maßstab der Vertretbarkeit einer Rechtsansicht im Finanzstrafrecht iZm der Verletzung der Offenlegungspflicht nach § 119 BAO. Er beleuchtet dazu die vom VwGH, der herrschenden Lehre und von Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz (Universität Linz) vertretenen Rechtsansichten.