Zusammenfassung: Der deutsche BFH stellte in gegenständlicher Entscheidung fest, ob die vollständige Rückgängigmachung eines Anteilsverkaufs aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf den Veräußerungszeitpunkt steuerlich rückwirken kann.
Rechtsgrundlagen: § 295a BAO