Zusammenfassung: Der deutsche Bundesfinanzhof stellte in der vorliegenden Entscheidung fest, ob einen Steuerberater, sofern er es unterlassen hat, seinen Mandaten nach Aufwendungen iZm einer Zahnbehandlung zu fragen, für das Bekanntwerden dieser Kosten im Nachhinein grobes Verschulden trifft.
Rechtsgrundlagen: ABGB