Zusammenfassung: Der deutsche Bundesfinanzhof befand in gegenständlicher Entscheidung, unter welcher Voraussetzung die steuerliche Anerkennung einer Verpachtung von Know-How und Kundenstamm von einem Einzelunternehmen an eine Kapitalgesellschaft zulässig ist, die neu errichtet wurde und die Geschäfte weiterführt.
Rechtsgrundlagen: § 24 EStG