Zusammenfassung: Der deutsche Bundesfinanzhof befand in gegenständlicher Entscheidung, inwieweit das Finanzamt bei der Betriebsprüfung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts Unterlagen, die sich auf Mandanten beziehen, einfordern kann. Wird hierbei das Berufgeheimnis verletzt?
Rechtsgrundlagen: § 48a BAO