Zusammenfassung: Kofler beleuchtet in seinem Beitrag überaus kritisch die seit Inkrafttreten des Strukturanpassungsgesetzes 2006 geltende divergierende Behandlung der Einlage in das Betriebsvermögen von spekulationsverfangenen Beteiligungen nach § 30 EStG einerseits und von wesentlichen Beteiligungen gem § 31 EStG andererseits. Der Verfasser betrachtet dazu die Rechtslage sowohl bis als auch seit dem StruktAnpG 2006 und erörtert danach, inwieweit diese Differenzierung aus verfassungsrechtlicher Sicht gerechtfertigt ist.