Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag berichtet über eine seitens des BMF im März 2010 herausgegebene Information, in der ua klargestellt wird, für welchen Meldezeitraum die Angaben in der Zusammenfassenden Meldung bei sonstigen Leistungen zu machen sind. Das BMF weist in diesem Zusammenhang außerdem auf eine Vereinfachungsregelung im Hinblick auf Anzahlungen hin, die für Sollversteuerer ebenso wie für Istversteuerer Gültigkeit hat.