§ 6 Abs 1 Z 2 KVG
In der Rs C-441/08 , Elektrowina Patnow hatte der EuGH zu klären, ob Polen gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie verstoßen hat, da im gegenständlichen Fall Gesellschaftsteuer doppelt erhoben wurde, nämlich sowohl vor und als auch nach dem Zeitpunkt des Beitritts Polens zur Europäischen Gemeinschaft. Mit einer kurzen Anmerkung der Verfasser, in der auf die Bedeutung dieses Urteils für Österreich hingewiesen wird.