Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend die steuerliche Anerkennung einer Änderungskündigung zu befassen, die mit lohnsteuerlich begünstigten Abfertigungszahlungen an 2 zu je einem Viertel an der Gesellschaft beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer verbunden war.
Rechtsgrundlagen: § 67 EStG