vorheriges Dokument
nächstes Dokument

April 2010 - Schlussanträge der Generalanwälte - Ermäßigter Steuersatz und Prozesskostenhilfe

EC Tax UpdateSteuerrechtDr. Hannes Gurtner, WP/StB; Dr. Ines Hofbauer-Steffel, StB, Lehrbeauftragte an der WU Wien; DDr. Georg Kofler, LL.M., Universitätsprofessor an der Johannes-Kepler-Universität Linztaxlex-EC 2010/44taxlex-EC 2010, 148 Heft 4 v. 1.4.2010

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Rechtsauffassung von GA Jääskinen in der Rs C-492/08 , Kommission/Französische Republik. Darin geht es um die Frage, inwieweit es zulässig ist, dass in Frankreich Dienstleistungen, für die Rechtsanwälte im Zuge der Prozesskostenhilfe vom Staat entschädigt werden, dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterworfen werden. Sind diese Dienstleistungen als Dienstleistungen anzusehen, die "für wohltätige Zwecke" und iR der sozialen Sicherheit erbracht werden? Der GA stellt ua klar, unter welchen Voraussetzungen der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung gelangen kann und, ob die Prozesskostenhilfe eine Dienstleistung "für wohltätige Zwecke" darstellt. Mit Anmerkungen der Verfasser.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!