§ 4 EStG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob ein Gewerbetreibender über mehrere Unternehmensstandorte (in diesem Fall: 2 Büros) verfügen kann und, ob die Aufwendungen für die jeweiligen Büroräume ebenso wie die Fahrten zwischen den beiden Standorten steuerlich geltend gemacht werden können.