Zusammenfassung: Aubauer und Thomas berichten in ihrem Beitrag zunächst über die für Unternehmen ohne Beschäftigte (Ein-Personen-Unternehmen) geltende neue Regelung zur Auftraggeberhaftung. Anschließend informieren die Verfasser über die durch Novellierung des AlVG 1977 erfolgten Neuregelungen betreffend die Geltendmachung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld auf elektronischem Weg und die Bestimmungen zur erneuten Geltendmachung und Meldung nach Bezugsunterbrechungen. Abschließend beleuchten Aubauer und Thomas die seit Mitte Dezember 2009 geltende Neuregelung betreffend der Insolvenz-Entgelt-Fonds und die Entnahme von für die Lehrstellenförderung zur Verfügung gestellten, aber noch nicht ausgeschöpften Mittel.